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   VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 1 K 12.71   

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VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 1 K 12.71 (https://dejure.org/2014,76763)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 18.12.2014 - B 1 K 12.71 (https://dejure.org/2014,76763)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 18. Dezember 2014 - B 1 K 12.71 (https://dejure.org/2014,76763)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfahren zur Ortsumgehung Mistelbach noch nicht abgeschlossen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 1 K 12.71
    Das Gericht muss deshalb für seine Prüfung, ob die Maßnahme vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, U.v. 24.11.1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123-134), weitere Kriterien heranziehen, wie das mit der Planung verfolgte Ziel.

    Aber auch die seitens der Planfeststellungsbehörde angeführte Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt von ... erscheint dem Gericht nicht geeignet, die Planung einer Ortsumgehung zu rechtfertigen, (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 24.11.1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 - juris Rn. 55), nachdem es gerichtsbekannt in der näheren Umgebung von ... Ortsdurchfahrten von Staats- oder Bundesstraßen mit noch stärkerer Belastung gibt.

    Allein diese Verkehrsbelastung erfordert nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht unbedingt den Bau einer Ortsumgehung (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 24.11.1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 - juris Rn. 55).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 1 K 12.71
    Die Planrechtfertigung stellt einen selbständigen Kontrollmaßstab dar, der als Rechtsfrage grundsätzlich der vollständigen gerichtlichen Überprüfung unterliegt (vgl. u.a. BVerwG, U.v. 21.3.1996 - 4 C 26.94 - BayVBl 1996, 567/568 m.w.N. und U.v. 11.7.2001 - 11 C 14.00 - juris).

    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung steht die Planrechtfertigung für den Bau von Bundesfernstraßen bereits dann fest, wenn dieser im Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen und dem dazu erstellten Bedarfsplan vorgesehen ist (vgl. u.a. BVerwG, U.v. 21.3.1996 - 4 C 26.94 - BayVBl 1996, 567/568 m.w.N.; BayVGH, U.v. 24.7.2014 - 8 A 13.40002 - juris).

    Diese Einstufung beinhaltet jedoch keine Bindung des Gerichts (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.1996 - 4 C 26.94 - BayVBl 1996, 567/568 m.w.N.; BayVGH, B.v. 14.2.2005 - 8 CS 04.2912 - juris Rn. 17), wie dies bei der Einstufung im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen der Fall ist.

  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 16.12

    Planfeststellung; Präklusion; Substantiierungslast; Einwendungsfrist; effektiver

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 1 K 12.71
    Dabei entbindet nicht einmal die gesetzliche Linienbestimmung für den Ausbau einer Bundesfernstraße die Planfeststellungsbehörde von der Prüfung, ob das Vorhaben den rechtlichen Anforderungen genügt, sondern sie hat insgesamt eine eigenständige auf aktuellen sachverständigen Stellungnahmen beruhende Entscheidung über das Planvorhaben zu treffen (vgl. vor allem BVerwG, U.v. 24.11.2010 - 9 A 13.09 - BVerwGE 138, 226 - juris Rn. 62; U.v. 14.4.2010 - 9 A 13.08 - BVerwGE 136, 332 - juris Rn. 19; ähnlich U.v. 3.5.2013 - 9 A 16.12 - BVerwGE 146, 254 - juris Rn. 20).

    Von einer Planung muss nämlich dann Abstand genommen werden, wenn sich auf späteren Planungsstufen herausstellt, dass dem Vorhaben unüberwindliche Belange entgegenstehen (vgl. BVerwG, U.v. 3.5.2013 - 9 A 16.12 - BVerwGE 146, 254 - juris Rn. 84).

  • BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09

    Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scoping; Anstoßwirkung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 1 K 12.71
    Dabei entbindet nicht einmal die gesetzliche Linienbestimmung für den Ausbau einer Bundesfernstraße die Planfeststellungsbehörde von der Prüfung, ob das Vorhaben den rechtlichen Anforderungen genügt, sondern sie hat insgesamt eine eigenständige auf aktuellen sachverständigen Stellungnahmen beruhende Entscheidung über das Planvorhaben zu treffen (vgl. vor allem BVerwG, U.v. 24.11.2010 - 9 A 13.09 - BVerwGE 138, 226 - juris Rn. 62; U.v. 14.4.2010 - 9 A 13.08 - BVerwGE 136, 332 - juris Rn. 19; ähnlich U.v. 3.5.2013 - 9 A 16.12 - BVerwGE 146, 254 - juris Rn. 20).

    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Trassenwahl sind nicht nur dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Trassenführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere hätte aufdrängen müssen (ständige Rechtsprechung), sondern auch dann, wenn der Planfeststellungsbehörde infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist (vgl. BVerwG, U.v. 24.11.2010 - 9 A 13.09 - BVerwGE 138, 226 - juris Rn. 57).

  • BVerwG, 23.10.2014 - 9 B 29.14

    Bundesfernstraße; Planrechtfertigung; Lärmschutzmaßnahme; nachträgliche

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 1 K 12.71
    Dies gilt auch dann, wenn sie unterhalb der Schwelle der Unzumutbarkeit bleibt und deshalb keine Schutzansprüche auslöst (vgl. BVerwG, B.v. 23.10.2014 - 9 B 29.14 - juris Rn. 6; U.v. 23.11.2005 - 9 A 28.04 - BVerwGE 124, 334/345; U.v. 20.5.1998 - 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18 S. 50 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.11.2011 - 8 B 09.2587

    Freie Fahrt für die Ortsumgehung Burtenbach

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 1 K 12.71
    Im Ergebnis ist ein solches Staatsstraßenbauvorhaben dann zu beurteilen, als wäre es in Dringlichkeitsstufe 1 eingestuft (vgl. BayVGH, U.v. 22.11.2011 - 8 B 09.2587 - unter Bezugnahme auf Bayerisches Staatsministerium des Innern, 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern, Vertiefte Informationen zum neuen Ausbauplan, Stand: 11.10.2011, S. 10).
  • VGH Bayern, 14.02.2005 - 8 CS 04.2912

    Übertragung der Straßenbaulast für eine Staatsstraße auf eine kreisfreie Stadt

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 1 K 12.71
    Diese Einstufung beinhaltet jedoch keine Bindung des Gerichts (vgl. BVerwG, U.v. 21.3.1996 - 4 C 26.94 - BayVBl 1996, 567/568 m.w.N.; BayVGH, B.v. 14.2.2005 - 8 CS 04.2912 - juris Rn. 17), wie dies bei der Einstufung im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen der Fall ist.
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis -

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 1 K 12.71
    Ernsthaft sich anbietende Alternativlösungen müssen in die Abwägung einbezogen werden, sie müssen ferner mit der ihnen objektiv zukommenden Bedeutung in die vergleichende Prüfung der von den möglichen Alternativen jeweils berührten öffentlichen und privaten Belange Eingang finden, und schließlich darf - auf der Ebene des Abwägungsergebnisses - die Bevorzugung einer bestimmten Lösung nicht auf einer Bewertung beruhen, die zur objektiven Gewichtigkeit der von den möglichen Alternativen betroffenen Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.1988 - 7 NB 2.88 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 1 K 12.71
    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass der Planfeststellungsbeschluss die Entscheidung über die Zulässigkeit einer Enteignung miterfasst und Art. 14 Abs. 3 GG vor einem Eigentumsentzug schützt, der nicht zum Wohl der Allgemeinheit erforderlich oder nicht gesetzmäßig ist (u.a. BVerwG, U.v. 10.4.1997 - 4 C 5.96 - juris).
  • BVerwG, 30.09.2008 - 7 VR 1.08

    Dortmund-Ems-Kanal (Stadtstrecke Münster) darf ausgebaut werden

    Auszug aus VG Bayreuth, 18.12.2014 - B 1 K 12.71
    Insbesondere hat sie verkannt, das mit jeder Umgehungstrasse zwangsläufig erhebliche Eingriffe in privates Grundeigentum verbunden sind, denen bei der Abwägung mit anderen öffentlichen und privaten Belangen ein besonderes Gewicht zukommt (vgl. BVerwG, B.v. 30.9.2008 - 7 VR 1.08 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

  • BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04

    Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung;

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

  • BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97

    erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung;

  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 8 A 13.40002

    Planfeststellung einer Umgehungsstraße; Präklusion; Abwägung; Existenzgefährdung

  • VG München, 25.09.2012 - M 2 K 11.1283

    Planfeststellung für eine Staatsstraße; Planrechtfertigung; Abwägung;

  • VG Augsburg, 11.07.2012 - Au 6 K 11.1381

    Planfeststellung der St ...; Klagen eigentumsbetroffener Kläger;

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 13.08

    Staatsgrenzen überschreitende Straßenplanung; Behördenzuständigkeit;

  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

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